Werl Stiftung
Die Stiftung führt den Namen „Werl Stiftung“.
Sie ist eine ist eine selbständige Stiftung mit dem Sitz in Werl.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Stiftungszweck
Der Zweck der Stiftung ist die Unterhaltung, Bestandssicherung und Weiterentwicklung des historisch-baulichen Erbes der Stadt Werl, insbesondere des historischen Stadtkernes.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Zuschüsse zur Unterhaltung denkmalgeschützter, öffentlicher Gebäude.
Förderfähig im Sinne des Stiftungszweck sind:
a) Maßnahmen zur Bauunterhaltung wie z.B. Restaurierung von Fassaden oder Aufwertung des Umfeldes historischer Bereiche,
b) Maßnahmen zur Bestandssicherung wie z.B. die Abwendung akuter Einsturzgefahr oder Analysen historischer Bausubstanz,
c) Maßnahmen zur Weiterentwicklung wie z.B. der Hervorhebung von historischen Elementen oder der Erarbeitung von Nutzungskonzepten für Baudenkmäler.
Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gerne zur Verfügung.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Stiftungsorgan
Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.
Förderantrag
Förderantrag
Es ist ein formloser Antrag zu stellen, aus dem die angedachte Maßnahme und ihr finanzieller Rahmen hervorgehen. Die zweckentsprechende Verwendung ist nachzuweisen.
Kontakt: Werl Stiftung • Wallfahrtsstadt Werl • Der Bürgermeister - Hedwig-Dransfeld-Straße 23 • 59457 Werl