Treuhandstiftung

Gegenüber der selbstständigen Stiftung bietet die Treuhandstiftung einige Vorteile, die die Errichtung einer Stiftung deutlich vereinfachen und noch dazu Geld sparen.

Die komfortable Form der Stiftung

Sie können bereits mit 50.000 Euro eine Treuhandstiftung begründen und damit den Aufwand einer rechtlich selbständigen Stiftungsgründung vermeiden.

Ihr Vermögen gehört in gute Hände

Im Gegensatz zur selbstständigen Stiftung ist die Treuhandstiftung rechtlich nicht selbstständig. Das bedeutet für Sie als Errichter der Stiftung, dass Sie Ihr Vermögen einem Treuhänder anvertrauen zum Beispiel der DS Deutsche Stiftungsagentur als Partner der Sparkasse SoestWerl.

Vielfach vorteilhaft

Der Treuhandvertrag verpflichtet den Treuhänder, Ihr Stiftungsvermögen und dessen Erträge in dem von Ihnen vorgesehenen Sinne einzusetzen. Zudem ersparen Sie sich das für eine selbstständige Stiftung erforderliche staatliche Anerkennungsverfahren sowie die laufende Kontrolle durch Behörden. Eine zusätzliche Kontrolle durch die Sparkasse SoestWerl ist Voraussetzung im Treuhandvertrag.

Selbständige Stiftung

Der gute Zweck profitiert dauerhaft

In einer selbstständigen Stiftung dient Ihr Vermögen einem bestimmten guten Zweck. Dabei entscheiden allein Sie, ob Ihre Stiftung zum Beispiel einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck begünstigen soll. Ihr Lebenswerk bleibt dabei erhalten: Das Stiftungsvermögen wird ertragreich angelegt. Allein die erwirtschafteten Gewinne finanzieren den Stiftungszweck.

Der Staat will es ganz genau wissen

Da Ihre selbstständige Stiftung ein sogenanntes "eigenständiges Rechtssubjekt" ist, hat sie sowohl Rechte als auch Pflichten und wird staatlich kontrolliert: So muss Ihre Stiftung zunächst von der staatlichen Stiftungsaufsicht anerkannt werden. In unser Region übernimmt die Bezirksregierung in Arnsberg diese Aufgabe. Sowohl die Stiftungsaufsicht als auch das Finanzamt dürfen Ihre Stiftung prüfen, um zum Beispiel festzustellen, ob Ihre Stiftung tatsächlich gemeinnützig ist.