Welche Vermögenswerte kann ich auf meine Stiftung übertragen?
Prinzipiell kann eine Stiftung Vermögenswerte aller Art aufnehmen, also z. B. Wertpapiere, Barvermögen, Immobilien oder Grundstücke. Der Vermögenswert der Stiftung – oder ein Teil davon – muss jedoch Erträge erzielen, mit denen der Stiftungszweck realisiert werden kann.
Bleibt bei einer Stiftung das eingebrachte Kapital erhalten?
Ja, der Vermögenserhalt ist das wesentliche Kriterium einer Stiftung. Werden Vermögenswerte auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen, bleiben diese Werte ungeschmälert erhalten. Es fallen weder Erbschaft- noch Schenkungsteuern an. Die Stiftungszwecke werden dank der jährlichen Erträge erfüllt.
Kann ich mich als Stifter auch selbst in meiner Stiftung engagieren?
Ja, nicht ohne Grund werden die meisten Stiftungen zu Lebzeiten gegründet. Die Mitwirkungsmöglichkeiten bestimmt der Stifter selbst. Häufig möchte er sich auf die Realisierung des Stiftungszwecks oder die Einwerbung weiterer Mittel konzentrieren, die Verwaltungsarbeit kann dann an die DS Deutsche Stiftungsagentur, Neuss, delegiert werden.