Welche Vermögenswerte kann ich auf meine Stiftung übertragen?
Prinzipiell kann eine Stiftung Vermögenswerte aller Art aufnehmen, also z. B. Wertpapiere, Barvermögen, Immobilien oder Grundstücke. Der Vermögenswert der Stiftung – oder ein Teil davon – muss jedoch Erträge erzielen, mit denen der Stiftungszweck realisiert werden kann.
Bleibt bei einer Stiftung das eingebrachte Kapital erhalten?
Ja, der Vermögenserhalt ist das wesentliche Kriterium einer Stiftung. Werden Vermögenswerte auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen, bleiben diese Werte ungeschmälert erhalten. Es fallen weder Erbschaft- noch Schenkungsteuern an. Die Stiftungszwecke werden dank der jährlichen Erträge erfüllt.
Kann ich mich als Stifter auch selbst in meiner Stiftung engagieren?
Ja, nicht ohne Grund werden die meisten Stiftungen zu Lebzeiten gegründet. Die Mitwirkungsmöglichkeiten bestimmt der Stifter selbst. Häufig möchte er sich auf die Realisierung des Stiftungszwecks oder die Einwerbung weiterer Mittel konzentrieren, die Verwaltungsarbeit kann dann an die DS Deutsche Stiftungsagentur, Neuss, delegiert werden.
Wann sollte ich meine Stiftung errichten?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Die Stiftungsgründung von Todes wegen sowie die Stiftungsgründung zu Lebzeiten. Die Errichtung zu Lebzeiten kommt häufiger vor, nicht zuletzt, weil sie zahlreiche Vorteile bietet: Zum einen kann der Stifter die Erfolge seiner Stiftung zu Lebzeiten genießen, zum anderen kann er die Stiftungsarbeit kontrollieren, beeinflussen und gegebenenfalls korrigieren. Wichtig: Die Gründung zu Lebzeiten bedeutet nicht, sich von seinem gesamten Vermögen trennen zu müssen. Zu Lebzeiten gründen Sie Ihre Stiftung lediglich mit einem kleinen Teilbetrag Ihres Gesamtvermögens. Diese Stiftung könnten Sie dann per Testament aufstocken. Alternativ ist auch die Stiftungsgründung von Todes wegen möglich. In diesem Fall können Sie zu Lebzeiten noch über Ihr gesamtes Vermögen verfügen.
Kann ich meine Stiftung als Erbin einsetzen?
Ja, die gemeinnützige Stiftung eignet sich ideal, um den eigenen Nachlass zu regeln.
Insbesondere, wenn keine Erben vorhanden sind, bietet sich die Stiftung als Instrument der Nachlassregelung an. Bei der Erstellung von Testamenten, in denen eine Stiftung (z.B. durch Errichtung von Todes wegen oder durch eine Zustiftung) begünstigt werden soll, müssen einige Formalien beachtet werden.
Bei der Erstellung des Testaments ist deshalb eine fachkundige Rechtsberatung durch einen Notar und/oder Rechtsanwalt geboten. Bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsanwaltskanzlei sind wir gerne behilflich.
Wer kann eine Stiftung gründen?
Jeder, sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen oder Vereine.
Welchen Namen kann die Stiftung tragen?
Der Stifter kann, wenn er es wünscht, der Stiftung seinen Namen geben. Häufig wird auch mit dem Stiftungsnamen der Stiftungszweck zum Ausdruck gebracht, z. B. „Stiftung für Jugend und Sport“.
Was muss ich tun, um eine Stiftung zu gründen?
Es war noch nie so einfach, sich stifterisch zu engagieren. Die Gründung einer Stiftung ist mit unserer Hilfe in Verbindung mit der DS Deutsche Stiftungsagentur, Neuss, ohne großen Aufwand möglich. Das ist eines der Ziele, die wir mit der Stiftungsgemeinschaft erreichen wollten – und erreicht haben. Für eine Stiftungsgründung zu Lebzeiten brauchen Sie mindestens 50.000 Euro und Zeit für einen Beratungs- und Besprechungstermin. Alles andere nehmen wir Ihnen mit unserem Partner, der DS Deutsche Stiftungsagentur, ab.