Treuhandstiftung

Gegenüber der selbstständigen Stiftung bietet die Treuhandstiftung einige Vorteile, die die Errichtung einer Stiftung deutlich vereinfachen und noch dazu Geld sparen.

Die komfortable Form der Stiftung

Sie können bereits mit 50.000 Euro eine Treuhandstiftung begründen und damit den Aufwand einer rechtlich selbständigen Stiftungsgründung vermeiden.

Ihr Vermögen gehört in gute Hände

Im Gegensatz zur selbstständigen Stiftung ist die Treuhandstiftung rechtlich nicht selbstständig. Das bedeutet für Sie als Errichter der Stiftung, dass Sie Ihr Vermögen einem Treuhänder anvertrauen zum Beispiel der DS Deutsche Stiftungsagentur als Partner der Sparkasse SoestWerl.

Vielfach vorteilhaft

Der Treuhandvertrag verpflichtet den Treuhänder, Ihr Stiftungsvermögen und dessen Erträge in dem von Ihnen vorgesehenen Sinne einzusetzen. Zudem ersparen Sie sich das für eine selbstständige Stiftung erforderliche staatliche Anerkennungsverfahren sowie die laufende Kontrolle durch Behörden. Eine zusätzliche Kontrolle durch die Sparkasse SoestWerl ist Voraussetzung im Treuhandvertrag.

Unsere Empfehlung

Für die Errichtung einer Treuhandstiftung unter dem Dach der DerAnStifter benötigen Sie ein Stiftungsvermögen in Höhe von mindestens 50.000 Euro. Wie Sie es optimal einsetzen, erklären Ihnen gern unsere Vermögensnachfolgeberater bzw. Stiftungsberater.
Vereinbaren Sie gleich einen Gesprächstermin mit uns.

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