Werl Stiftung
Die Stiftung führt den Namen „Werl Stiftung“.
Sie ist eine ist eine selbständige Stiftung mit dem Sitz in Werl.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Stiftungszweck
Der Zweck der Stiftung ist die Unterhaltung, Bestandssicherung und Weiterentwicklung des historisch-baulichen Erbes der Stadt Werl, insbesondere des historischen Stadtkernes.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Zuschüsse zur Unterhaltung denkmalgeschützter, öffentlicher Gebäude.
Förderfähig im Sinne des Stiftungszweck sind:
a) Maßnahmen zur Bauunterhaltung wie z.B. Restaurierung von Fassaden oder Aufwertung des Umfeldes historischer Bereiche,
b) Maßnahmen zur Bestandssicherung wie z.B. die Abwendung akuter Einsturzgefahr oder Analysen historischer Bausubstanz,
c) Maßnahmen zur Weiterentwicklung wie z.B. der Hervorhebung von historischen Elementen oder der Erarbeitung von Nutzungskonzepten für Baudenkmäler.
Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gerne zur Verfügung.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Stiftungsorgan
Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.
Förderantrag
Förderantrag
Es ist ein formloser Antrag zu stellen, aus dem die angedachte Maßnahme und ihr finanzieller Rahmen hervorgehen. Die zweckentsprechende Verwendung ist nachzuweisen.
Kontakt: Werl Stiftung • Wallfahrtsstadt Werl • Der Bürgermeister - Hedwig-Dransfeld-Straße 23 • 59457 Werl
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Werl Stiftung finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Falls Sie ein bestimmtes Projekt der Stiftung unterstützen möchten, vermerken Sie bitte auch den Verwendungszweck.
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sie hier downloaden
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.