Die Stiftung führt den Namen „Werl Stiftung“.
Sie ist eine ist eine selbständige Stiftung mit dem Sitz in Werl.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
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Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Werl Stiftung finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Falls Sie ein bestimmtes Projekt der Stiftung unterstützen möchten, vermerken Sie bitte auch den Verwendungszweck.
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Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sie hier downloaden
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- übersenden wir Ihnen einen Zuwendungsnachweis, wenn Sie uns im nachstehenden Formular zusätzlich Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift eintragen.