Die Ursula und Wilfried Stichmann Stiftung fördert ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Aktivitäten im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Bankverbindung für Spenden sowie Zustiftungen:
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.