Trias Vita
Die Stiftung führt den Namen „Trias Vita“.
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die nach dem Stiftungsgesetz errichtet worden ist.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Stiftungszweck
Zwecke der Stiftung sind:
a) die Förderung des allgemeinen Gesundheitsbewusstseins und insbesondere der Fähigkeit zu individueller Vorsorge und Selbsthilfe,
b) die Förderung der Anwendung und Etablierung einer ganzheitlichen, biologisch und energetischen Heilkunde, insbesondere die Förderung des interdisziplinären Austausches,
c) die Förderung von Forschung und Lehre betreffend eine ganzheitliche, biologisch und energetische Heilkunde und Therapie,
d) die Förderung von Menschen zur Inanspruchnahme einer ganzheitlichen, biologisch und energetischen Heilkunde und Therapie.
Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
a) die Unterstützung und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, die dem Zweck der Stiftung dienen,
b) die Vergabe von Forschungsaufträgen und Stipendien, die dem Zweck der Stiftung dienen
Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gerne zur Verfügung.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Stiftungsorgan
Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand.
Silke Rother
Winfried Kempf
Cornelia Hoffmann
Jürgen Karthaus
Herbert Koplin
Der Stiftungsvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Er verwaltet die Stiftung und führt den Willen der Stifter aus.
Förderantrag
Förderantrag nicht möglich
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Stiftung Trias Vita finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.