Die Stadt Soest errichtete unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen die "Stiftung Kulturstadt Soest" als rechtsfähige Stiftung bürgerllichen Rechts mit Sitz in Soest. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere die Unterstützung der städtischen Museen sowie die Förderung und Bewahrung des städtischen Kunstbesitzes. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Beschaffen von Mitteln zur Förderung der vorgenannten Zwecke, auch unabhängig von konkreten Projekten. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Stifter erhält keine über den Stiftungszweck hinausgehenden Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
Das Grundvermögen speist sich aus Zustiftungen der Stadt Soest und der Sparkasse Soest in Höhe von jeweils 25.000 Euro sowie aus dem Vermögen der Victoria Kettschau Stiftung, die in der Stiftung Kulturstadt Soest aufgeht.
Stiftungsorgane
Der Stiftungszweck spiegelt sich in der Zusammensetzung des dreiköpfigen Vorstands wider, welcher die neue Stiftung führt: Das Gremium besteht aus Peter Wapelhorst, Dr. Norbert Wex und Dr. Annette Werntze.
Komplettiert wird die Verwaltung der Stiftung durch einen Stiftungsbeirat. Ihm gehören Christiane Mackensen, Lavinia Haupt, Jutta Maybaum, Heidrun Funke, Maria-Luise Pepinghege, Stefanie Kober, Dr. Klaus Dringenberg und Winfried Hagenkötter als Vertreter des Stadtrats an.
Mitglieder der Stifterversammlung sind zunächst Michael Supe aus dem Vorstand der Sparkasse Soest sowie Horst Hagenkötter von der Victoria Kettschau Stiftung.
Spenden und Zustiftungen
Sie möchten selber Stifter/in werden?
Mit einer Zustiftung in die Stiftung Kulturstadt Soest engagieren Sie sich dauerhaft für die Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Soest.
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Stiftung durch eine Spende bei der Umsetzung ihrer gemeinnützigen Maßnahmen zu unterstützen.
Für Zuwendungen über diesen Betrag hinaus erhalten Sie eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung.
Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gern zur Verfügung.
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Stiftung Kulturstadt Soest finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sie hier als pdf-Datei downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.