Stiftung  "Kinder der Gemeinde Möhnesee"


Die Stiftung führt den Namen Stiftung "Kinder der Gemeinde Möhnesee".

Sie ist eine selbständige Stiftung im Sinne des § 2 Stiftungsgesetz NRW.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).