Stiftung "Kinder der Gemeinde Möhnesee"
Die Stiftung führt den Namen Stiftung "Kinder der Gemeinde Möhnesee".
Sie ist eine selbständige Stiftung im Sinne des § 2 Stiftungsgesetz NRW.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Jürgen-Wahn-Stiftung e.V., eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Arnsberg VR 70704.
Die Stiftung unterstützt aus ihren Erträgen notleidende und bedürftige Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde Möhnesee und dem Altkreis Soest. Die Stiftung soll Fördermaßnahmen der Gemeinde finanziell unterstützen sowie Projekte zur Jugendarbeit fördern.
Die Gemeinde Möhnesee ist aufgrund ihrer Ortskenntnis und Kenntnis der persönlichen Verhältnisse berechtigt, Vorschläge über den zu unterstützenden Personenkreis zu machen. Die Vorschläge sind jedoch für die Stiftung nicht bindend. Die Stiftung ist selbstlos tätig.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über diesen Link zur Internetseite der Stiftung.
Stiftungsorgane
Organe der Stiftung sind der Vorstand und ein Kuratorium. Weitere Informationen zur Stiftung erhalten Sie hier: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Förderantrag
Förderantrag ist möglich
Förderantrag an den Vorstand der Jürgen Wahn Stiftung e.V.
59494 Soest, Weslarner Weg 1
Spenden und Zustiftungen
Sie haben die Möglichkeit, die Stiftung bei der Umsetzung ihrer gemeinnützigen Maßnahmen zu unterstützen.
Überweisen Sie bitte Ihre Spende auf das unten angegebene Konto bei der Sparkasse SoestWerl. Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 200,- Euro wird als steuerlicher Nachweis Ihr Kontoauszug bzw. Einzahlungsbeleg anerkannt. Für Zuwendungen über diesen Betrag hinaus erhalten Sie eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung.
Sie möchten selber Stifter/in werden?
Mit einer Zustiftung in die bestehende Stiftung "Kinder der Gemeinde Möhnesee" engagieren Sie sich dauerhaft für die Förderung und Unterstützung notleidender und bedürftiger Kinder und Jugendlicher aus der Gemeinde Möhnesee und dem Altkreis Soest.
Das von Ihnen der Stiftung zur Verfügung gestellte Kapital wird - wie das übrige Stiftungsvermögen - verzinslich angelegt. Die Erträge hieraus werden regelmäßig für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen Stiftungszwecke eingesetzt. Auch bei einer Zustiftung profitieren Sie von den mit dem Stiftungskonzept verbundenen steuerlichen Vorteilen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Zustiftung beispielsweise auch im Rahmen einer eigenen Nachlassplanung vorzusehen.
Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gerne zur Verfügung.