Stiftung Gutes erlaufen
Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts in der treuhänderischen Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss, und wird folglich von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten. Stifter im Sinne der Satzung ist der Förder- und Veranstaltungsgemeinschaft Silvesterlauf e.V. in Soest.
Die Stiftung hat ehrgeizige Ziele! Den Silvesterlauf von Werl nach Soest unsterblich zu machen und die Spendenfähigkeit nachhaltig zu sichern, das sind die Motive der Stiftung Gutes erlaufen. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Getragen durch den Silvesterlauf kann insgesamt auf eine beeindruckende Spendenbilanz verwiesen werden. Das Spendenvolumen dieser Charity-Veranstaltung beträgt über eine Million Euro.
Zur Spendenbilanz hier klicken!
Stiftungszweck
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung
- von Wissenschaft und Forschung
- der Religion
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 Abgabenordnung (AO), und von Tierseuchen
- der Jugend- und Altenhilfe
- von Kunst und Kultur
- des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
- des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
- internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- des Sports (Schach gilt als Sport)
- der Heimatpflege und Heimatkunde
- des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
- mildtätige Zwecke
- kirchlicher Zwecke
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die aufgeführten Zwecke müssen nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke dadurch, dass sie Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts beschafft. Die Beschaffung von Mittel für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
Förderantrag
Wie erhalten Sie Mittel aus der Stiftung?
Wenn Sie Mittel aus der Stiftung wünschen und zum Kreis der förderfähigen gemeinnützigen Institutionen gehören, setzen Sie sich bitte mit der Stiftung unter folgender Adresse in Verbindung:
DS - Deutsche Stiftungsagentur GmbH
- Stiftung Gutes erlaufen -
Hamtorstraße 16,
41460 Neuss. - Telefon: 02131 / 66 22 22 1
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Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Stiftung Gutes erlaufen durch eine Spende oder Zustiftung finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das unten angegebene angegebene Konto bei der Sparkasse SoestWerl.
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Stiftung Gutes erlaufen finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.