Stiftung Geschwister Sommerhäuser
Die Stiftung führt den Namen Stiftung Geschwister Sommerhäuser.
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss, Amtsgericht Neuss HRB 10662 (nachfolgend „Treuhänder/Rechtsträger“ genannt) und wird von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr als Rechtsträger vertreten.
Stifterinnen im Sinne dieser Satzung sind die Geschwister Annette und Roswitha Sommerhäuser.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Förderzwecke
Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke durch die Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigten Zwecke des „Städtischer Musikverein Soest e.V.“, Schültingerstraße 3+5, 59494 Soest, unter der Auflage, die Mittel ausschließlich für die Musikschule des Städtischen Musikvereins Soest e.V. zu verwenden. Sollte die Musikschule des Städtischen Musikvereins Soest e.V. zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr bestehen, soll zukünftig Kunst und Kultur in der Stadt Soest gefördert werden.
Förderantrag
Förderantrag nicht möglich
Spenden und Zustiftungen
Sie haben die Möglichkeit, die Stiftung bei der Umsetzung ihrer gemeinnützigen Maßnahmen zu unterstützen.
Überweisen Sie bitte Ihre Spende auf das unten angegebene Konto bei der Sparkasse SoestWerl.
Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag i. H. v. 200 Euro wird als steuerlicher Nachweis Ihr Kontoauszug bzw. Einzahlungsbeleg anerkannt.
Für Zuwendungen über diesen Betrag hinaus erhalten Sie eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung.
Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gern zur Verfügung.