Stiftung Geschwister Sommerhäuser
Die Stiftung führt den Namen Stiftung Geschwister Sommerhäuser.
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss, Amtsgericht Neuss HRB 10662 (nachfolgend „Treuhänder/Rechtsträger“ genannt) und wird von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr als Rechtsträger vertreten.
Stifterinnen im Sinne dieser Satzung sind die Geschwister Annette und Roswitha Sommerhäuser.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Förderzwecke
Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke durch die Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigten Zwecke des „Städtischer Musikverein Soest e.V.“, Schültingerstraße 3+5, 59494 Soest, unter der Auflage, die Mittel ausschließlich für die Musikschule des Städtischen Musikvereins Soest e.V. zu verwenden. Sollte die Musikschule des Städtischen Musikvereins Soest e.V. zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr bestehen, soll zukünftig Kunst und Kultur in der Stadt Soest gefördert werden.
Förderantrag
Förderantrag nicht möglich
Spenden und Zustiftungen
Sie haben die Möglichkeit, die Stiftung bei der Umsetzung ihrer gemeinnützigen Maßnahmen zu unterstützen.
Überweisen Sie bitte Ihre Spende auf das unten angegebene Konto bei der Sparkasse SoestWerl.
Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag i. H. v. 200 Euro wird als steuerlicher Nachweis Ihr Kontoauszug bzw. Einzahlungsbeleg anerkannt.
Für Zuwendungen über diesen Betrag hinaus erhalten Sie eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung.
Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gern zur Verfügung.
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Stiftung Geschwister Sommerhäuser finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Fotos: Musikschule Soest • Fotolia
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.