Die Stiftung führt den Namen Stiftung Geschwister Sommerhäuser.
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss, Amtsgericht Neuss HRB 10662 (nachfolgend „Treuhänder/Rechtsträger“ genannt) und wird von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr als Rechtsträger vertreten.
Stifterinnen im Sinne dieser Satzung sind die Geschwister Annette und Roswitha Sommerhäuser.
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Stiftung Geschwister Sommerhäuser finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Fotos: Musikschule Soest • Fotolia
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.