St. Maria in pratis Stiftung
Das Presbyterium der Evangelischen Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest hat durch Beschluss vom 10. 07. 2003 die St. Maria in pratis Stiftung errichtet.
Die Stiftung trägt den Namen: St. Maria in pratis Stiftung. Sie ist eine kirchliche Gemeinschaftsstiftung der Evangelischen Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest.
Sie ist eine unselbständige, kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Soest.
Die Finanzmittel der Kirchengemeinde gehen kontinuierlich zurück. Um deren Aufgaben dennoch weiterhin erfüllen zu können, ist gerade die Stiftung geeignet, langfristig die Fortführung der Gemeindearbeit zu gewährleisten.
Stiftungszweck
Zweck und Ziel der Stiftung ist die materielle und ideelle Unterstützung der kirchlichen und diakonischen Arbeit in der Evangelischen Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest, insbesondere in den Bereichen:
- allgemeine Gemeindearbeit (Förderung der Familien- und Seniorenarbeit, Förderung der allgemeinen Gemeindeveranstaltungen)
- Unterstützung der Jugendarbeit
- Förderung kirchlich-kultureller Angelegenheiten (z.B. Musikveranstaltungen, Organisation von Ausstellungen, Kunstförderung,
Pflege der Chor- und Instrumentenarbeit, Förderung von Kulturaustauschprogrammen, Erarbeitung und Fortschreibung der Gemeindechronik, Erweiterung der Bibliothek) - Förderung und Erhaltung sowie Restaurierung der Wiesenkirche und ihrer Kunstschätze
Gemeinnütziger, kirchlicher Zweck
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck der Stiftung ist die materielle und ideelle Unterstützung der kirchlichen und diakonischen Arbeit der Evangelischen Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest.
- Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- allgemeine Gemeindearbeit (Förderung der Familien- und Seniorenarbeit, Förderung der allgemeinen Gemeindeveranstaltungen)
- Unterstützung der Jugendarbeit
- Förderung kirchlich-kultureller Angelegenheiten (z. B. Musikveranstaltungen, Organisation von Ausstellungen, Kunstförderung, Pflege der Chor- und Instrumentenarbeit, Förderung von Kulturaustauschprogrammen, Erarbeitung und Fortschreibung der Gemeindechronik, Erweiterung der Bibliothek)
- Förderung der Erhaltung und Restaurierung der Wiesenkirche und ihrer Kunstschätze.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stifterinnen und Stifter und ihre Erben haben keinen Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
Stiftungsvermögen
- Als Stiftungsvermögen hat die Kirchengemeinde das Grundstück Probst-Nübel-Straße 5 in Soest mit aufstehendem Gebäude, Martha-Velthaus-Heim, zur Verfügung gestellt, dessen Wert laut Verkehrswert-Gutachten zur Zeit 350 000 Euro beträgt. Es wird als Sondervermögen der Evangelischen Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest einschließlich der für die Immobilie gebildeten Rücklagen in Höhe von 91 000 Euro verwaltet.
- Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Die Stiftung verpflichtet sich bezüglich der Immobilie Probst-Nübel-Straße 5 in Soest mit aufstehendem Martha-Velthaus-Heim auf der Grundlage des Tagesneubauwertes von 618 000 Euro, Stichtag 01. 01. 2003, Rücklagen in Höhe von 1 % des Tagesneubauwertes p. a. bis zur Höhe von 200 000 Euro zu bilden. Dem Stiftungsvermögen wachsen nur die Zuwendungen Dritter zu, die dazu bestimmt sind.
- Das Stiftungsvermögen kann jederzeit durch Zustiftungen erhöht werden. Die Zustiftungen können in Form von Bar- und Sachwerten erfolgen; zugestiftete Sachwerte können auf Beschluss des Stiftungsrates zum Zwecke der Vermögensumschichtung jederzeit veräußert werden.
Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen
- Die Erträge des Stiftungsvermögens und die dem Vermögen nicht zuwachsenden Zuwendungen sind zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu verwenden.
- Bei Zustiftungen von 5 000 Euro und mehr kann die Zustifterin oder der Zustifter ein konkretes satzungskonformes Projekt benennen, das aus den Beträgen dieser Zustiftung gefördert werden soll. Ist diese Förderung nicht mehr möglich, sind die Erträge für satzungsgemäße Fördermaßnahmen zu verwenden.
- Die Stiftung kann ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, so weit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Den durch die Stiftung Begünstigten steht auf Grund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Stiftungsorgan
Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat.
Der Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die ehrenamtlich für die Stiftung tätig sind. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Der gegenwärtige Stiftungsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzende: Dr. Judith Tornau-Opitz
Stellvertretender Vorsitzender: Thomas Frye
Schatzmeister: Dirk Schulze-Ardey
Schriftführerin: Armgard Steinbrück
Stellvertretender Schriftführer: Ewald Sames
Öffentlichkeitsarbeit: Horst-Rainer Schewe
Aufgaben des Stiftungsrates
Der Stiftungsrat hat im Rahmen der Satzung den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgaben sind:
- die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens
- die Fertigung eines Jahresberichtes einschließlich des Nachweises der Mittelverwendung zur Vorlage an das Presbyterium und die Stifterinnen und Stifter.
- die jährliche Einladung der Stifterinnen und Stifter zur Jahresmitgliederversammlung.
Steuerliche Begünstigung
Das Finanzamt Soest hat die Stiftung als unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.
Wenn Sie als Privatperson, als Firma oder Unternehmen der St. Maria in pratis Stiftung eine Spende zukommen lassen, wird das steuerlich sehr gefördert. Das gilt für Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbe- sowie Erbschafts-/Schenkungssteuer und Grunderwerbssteuer. Zustiftungen sind steuerlich besonders begünstigt. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie Fragen dazu haben.
Ihre Ansprechpartner sind
Dr. Judith Tornau-Opitz
Freiligrathwall 17, 59494 Soest, Tel. 02921 /4248, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Thomas Frye
Anna-Scholl-Weg 2, 59494 Soest, Tel. 02921 / 8817, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ewald Sames
Hohler Weg 80, 59581 Warstein, Tel. 02902 / 76883, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Horst-Rainer Schewe
Blumrother Str. 3, 59514 Welver, Tel. 02921 / 81177, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dirk Schulze-Ardey
Weslarner Weg 6, 59505 Bad Sassendorf, Tel.02921 / 80431, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Armgard Steinbrück
Ardeyweg 6,59494 Soest, Tel. 02921 / 63253, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Förderantrag
Förderantrag ist an den Stiftungsrat zu richten
Dr. Judith Tornau-Opitz
Freiligrathwall 17, 59494 Soest, Tel. 02921 /4248, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Spenden und Zustiftungen
Zweckgebundene Zuwendungen
- Der Stiftung können zweckgebundene Zuwendungen gemacht werden. Die Stiftung wird diese Zuwendungen zweckentsprechend im Rahmen des Stiftungszweckes verwenden.
- Über die Verwendung unbenannter Zuwendungen entscheidet der Stiftungsrat, so weit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist.