Die Sparkassenstiftung zur Förderung von Kunst und Wissenschaft wurde 1979 als Stiftung des bürgerlichen Rechts durch die Sparkasse Werl errichtet. Sie fördert Projekte und Maßnahmen in der Stadt Werl und den Gemeinden Wickede (Ruhr) und Ense.
Stiftungszweck
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
- Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Wissenschaft im Geschäftsgebiet der Sparkasse Werl.
Der Stiftungszweck umfasst im Einzelnen:
Der Zweck der Stiftung umfasst den Erwerb von Werken der bildenden Kunst sowie die Verwaltung des Bestandes.
Die Werke werden der Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar gemacht, insbesondere in Form von Leihgaben an örtliche Museen, Ausstellungen in öffentlichen Einrichtungen und Dienststellen - auch in den Geschäftsräumen der Sparkasse -, in öffentlichen Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Werke der bildenden Kunst oder zweckgebundene Mittel, die für ihre Anschaffung notwendig sind, werden anderen Körperschaften, öffentlichen Dienststellen oder sonstigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus fördert die Stiftung die Wissenschaft,
z. B. durch Vergabe wissenschaftlicher Forschungsaufträge oder die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen. Weiterhin unterstützt die Stiftung die Vergabe von Kunstpreisen und die Einzelvertragsvergabe an Künstler sowie die Förderung des künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchses.
Die Stiftung ist selbstlos - also nicht eigenwirtschaftlich - tätig.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Stiftungsorgan
Organe der Stiftung sind
das Kuratorium,
der Vorstand.
Förderantrag
Förderantrag nicht möglich
Der Stiftungszweck wird ausschließlich verwirklicht durch den vorgenannten Förderzweck
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Sparkassenstiftung zur Förderung von Kunst und Wissenschaft finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.