Soester Lichtblicke-Krebsforschungsstiftung
Die Stiftung führt den Namen „Soester Lichtblicke-Krebsforschungsstiftung“.
Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts in der treuhänderischen Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss, und wird folglich von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Stiftungszweck
Der Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigen Zwecke
- des Kloster Paradiese Krebshilfe e.V., Im Stiftsfeld 1, 59494 Soest
- der "Förderung Krebsforschung NRW e.V." Volmerswerther Straße 20, 40221 Düsseldorf
- der IFZ-Fördervereinigung e.V., Virchowstr. 173, 45122 Essen.
Die aufgeführten Körperschaften werden zu gleichen Teilen begünstigt. Fällt eine der drei steuerbegünstigten Körperschaften weg, tritt an deren Stelle die Deutsche Krebshilfe e.V., Buschstraße 32, 53113 Bonn, die die Mittel zweckgebunden im Bereich Wissenschaft und Forschung einzusetzen hat.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Förderantrag
Förderantrag nicht möglich
Spenden und Zustiftungen
Die Stiftung ist berechtigt, Spenden und andere Zuwendungen entgegenzunehmen. Sie darf um Zustiftungen, Spenden und andere Zuwendungen werben.
Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gerne zur Verfügung.
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Soester Lichtblicke-Krebsforschungssiftung finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können sie hier downloaden
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.