Marianne und Jürgen Biewald-Stiftung
Die Stiftung führt den Namen „Marianne und Jürgen Biewald-Stiftung“.
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss und wird von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr als Rechtsträger vertreten.
Stifter sind die Eheleute Marianne und Hans-Jürgen Biewald.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung
- der Entwicklungszusammenarbeit
- des Tierschutzes und
- mildtätiger Zwecke
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Stiftung soll mit ihren Mitteln einerseits bedürftige Kinder und andererseits den Tierschutz unterstützen.
Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke beispielsweise durch die Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigten Zwecke
• Internationaler Verband Westfälischer Kinderdörfer e.V., - www.ivwk.de -
• des "Tierschutz Soester Börde e.V.", Tierheim Soest - www.tierheim-soest.de -
Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gerne zur Verfügung.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Förderantrag
Förderantrag nicht möglich
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Marianne und Jürgen Biewald-Stiftung finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Falls Sie ein bestimmtes Projekt der Stiftung unterstützen möchten, vermerken Sie bitte auch den Verwendungszweck.
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.