Die Stiftung führt den Namen „Marianne und Jürgen Biewald-Stiftung“.
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss und wird von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr als Rechtsträger vertreten.
Stifter sind die Eheleute Marianne und Hans-Jürgen Biewald.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Marianne und Jürgen Biewald-Stiftung finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
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Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- übersenden wir Ihnen einen Zuwendungsnachweis, wenn Sie uns im nachstehenden Formular zusätzlich Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift eintragen.