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Ludger Bierhaus-Stiftung

Die Ludger Bierhaus-Stiftung ist eine treuhänderische Stiftung in der Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss.
Stifter: Liesel und Felix Bierhaus, 59510 Lippetal

Das liegt uns am Herzen
!
Als dauerndes Andenken an unseren verstorbenen Sohn werden die Mittel, die sich aus der Anlage des  Stiftungsvermögens ergeben, sowie Spenden Dritter zur Verwirklichung gemeinnütziger Ziele im Lippetal verwandt. Ludger fühlte sich mit seiner Heimat eng verbunden und hat sich für heimatkundliche Themen engagiert. Dieses Engagement führen wir mit der Gründung der Stiftung fort.

Stiftungszweck

Förderzwecke

Die Stiftung fördert ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Der Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung und Unterstützung anderer Körperschaften.

Ferner wird die Ausweitung und Pflege des heimatkundlichen Internetangebotes unter www.felixbierhaus.de unterstützt, z.B.

  • die Förderung und Unterstützung geschichtlicher u. heimatkundlicher Themen
  • die Verleihung des „Ludger Bierhaus-Preises" für verdienstvolle Heimatpflege im Lippetal
  • die Förderung mildtätiger Zwecke im Rahmen einer Einzelfallhilfe
  • Ferner wird die Ausweitung und Pflege des heimatkundlichen Internetangebotes unter www.felixbierhaus.de unterstützt

Förderantrag

Wie erhalten Sie Mittel aus der Stiftung?

Wenn Sie Mittel aus der Stiftung wünschen und zum Kreis der förderfähigen gemeinnützigen Institutionen gehören, setzen Sie sich bitte mit der Stiftung unter folgender Adresse in Verbindung:

DS - Deutsche Stiftungsagentur GmbH
-Ludger Bierhaus-Stiftung-
Hamtorstraße 16,
41460 Neuss
.
  -  Telefon: 02131 / 66 22 22 1

Förderantrag hier klicken

Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gern zur Verfügung.

Unser Konto für Spenden und Zustiftungen

Wenn Sie die Ludger Bierhaus-Stiftung finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.

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Spenden, Zustiften – der Unterschied?

Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.

„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.

Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können sie hier downloaden:

Zuwendungsbestätigung Ludger Bierhaus-Stiftung

Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,-  fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.

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