
Ingrid-Kipper-Stiftung
Ingrid Kipper, im März 1982 verstorbene ehemalige Bürgermeisterin der Stadt Soest, verfügte testamentarisch, dass ihr Nachlass in eine Stiftung eingebracht wird. Es war dabei ihr ausdrücklicher Wunsch, dass die Überschüsse aus dem Stiftungsvermögen für kulturelle Fördermaßnahmen im Bereich der Stadt Soest verwendet werden sollen.
Stiftungszweck
Ingrid Kippers Verfügung findet konkret ihren Ausdruck in der Satzung der Stiftung (§ 2):
„Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildenden Künste und der Musik im Bereich der Stadt Soest.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Ausstellungen bzw. musikalische Veranstaltungen, durch die Vergabe von Preisen für besondere künstlerische Leistungen, durch Unterstützungsleistungen an junge Künstler im Rahmen ihrer Ausbildung.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“
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Stiftungsorgan
Das Kuratorium der Ingrid Kipper-Stiftung Soest
Dieter Fuchs (Kuratoriumsvorsitzender)
Dr.med. Hans-Joachim Schmallenbach (Stellvertretender Kuratoriumsvorsitzender)
Peter Brüseke
Dr. jur. Eckhard Ruthemeyer
Förderantrag
Förderantrag ist an das Kuratorium zu richten
- Dieter Fuchs, Windfuhr 20, 58566 Kierspe, eMail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Ingrid Kipper-Stiftung finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.