Gertrud-Stoffel-Stiftung
Die Gertrud-Stoffel-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts in der treuhänderischen Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss und wird folglich von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.
Stiftungszweck
Der Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigten Zwecke:
- des Deutschen Institutes für Ärztliche Mission e.V., Paul Lechler-Straße 24, 72076 Tübingen
- des Neukirchener Erziehungsvereins, Andreas-Bräm-Straße 18/20, 47506 Neukirchen-Vluyn
- der Christlichen Arbeitsgemeinschaft e.V., Sperbergstraße 70, 90461 Nürnberg
- des Evangelischen Johannesstiftes Berlin, Schönwaldeer Allee 26, 13587 Berlin
- der Fliedner Kulturstiftung Kaiserswerth, Geschwister-Aufricht-Straße 3, 40489 Düsseldorf
- der Christoffel Blindenmission e.V., Nibelungenstraße 124, 64625 Bensheim
- des Landeskirchlichen Gemeinschaftsverbandes in Bayern e.V., Bezirk Schweinfurt, Sonnenstraße 13, 97421 Schweinfurt
Die oben aufgeführten Institutionen werden zu gleichen Teilen bedacht.
Weitergehende Informationen zur Stiftungssatzung und über die Möglichkeit der Zustiftung und Spenden erhalten Sie über die DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss, Hamtorstraße 16, 41460 Neuss.
Förderantrag
Förderantrag nicht möglich
Wenn Sie die Gertrud-Stoffel-Stiftung finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.