Elfriede-Suppe-Stiftung
Zum Andenken an die verstorbene Soesterin Elfriede Suppe (1908 - 1996) welche dem Hospiz-Gedanken nahestand, wurde die rechtsfähige Stiftung „Elfriede-Suppe-Stiftung“ mit dem Sitz in Soest eingerichtet.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
Stiftungszweck
Der Stiftungszweck wird ausschließlich verwirklicht durch die Unterstützung des Hospiz-Gedankens, und zwar durch eigene unmittelbare Tätigkeit der Stiftung sowie durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung und Unterstützung des Vereins „Hospizbewegung im Kreis Soest e.V. “.
Der Hospiz-Gedanke beinhaltet, dass Unheilbarkranke und Sterbende - unabhängig von ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen und politischen Anschauungen - bis zu ihrer letzten Lebensstunde durch ihre Familienangehörigen und freiwilligen Helfern unter Leitung fachkundiger Personen begleitende Hilfe und Trost erfahren sollen.
Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Stiftungsorgan
Einziges Organ der Stiftung ist das Kuratorium.
Pastor Uwe van Raay, 1. Vorsitzender, Tel.: 02921/9442179
Klaus vom Lehn, 2. Vorsitzender/Stifter, Tel.: 02921/4688
Christiane Müller, Kassiererin, Protokollführerin, Tel.: 02921/76217
Förderantrag
Förderantrag nicht möglich
Der Stiftungszweck wird ausschließlich verwirklicht durch die Unterstützung des Hospiz-Gedankens
Die Kapitalerträge der Stiftung werden eingesetzt für:
- Die Ausbildung und Weiterbildung der ehrenamtlichen Hospizhelfer und -helferinnen.
- Die Kosten der ehrenamtlichen Begleitung schwerkranker oder sterbender Menschen im häuslichen Umfeld, in Pflegeheimen und Krankenhäusern.
- Die Planung und Duchführung von öffentlichen Veranstaltungen und die Beteiligung an Ausstellungen oder Präsentationen zum Zwecke der Information und Werbung für den Hospizgedanken gemäß Stiftungssatzung.
- Die Planung und Erhaltung eines stationären Hospizes, wenn im Kreis Soest ein Träger sozialer Einrichtungen in Zusammenarbeit mit der Hospizbewegung gefunden werden kann.
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Elfriede-Suppe-Stiftung finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.