Dres. Marianne und Norbert Bernhardt-Stiftung
Die Stiftung führt den Namen „Dres. Marianne und Norbert Bernhardt-Stiftung“.
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss und wird von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr als Rechtsträger vertreten.
Stifter sind die Eheleute Dres. Marianne und Norbert Bernhardt.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Stiftungszweck
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung
- von Wissenschaft und Forschung
- des öffentlichen Gesundheitswesens und er öffentlichen Gesundheitspflege
- der Jugend- und Altenhilfe
- des Wohlfahrtswesens
- mildtätiger Zwecke
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke beispielsweise durch die Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigten Zwecke.
- Deutsche Stiftung Patientenschutz, 44269 Dortmund
- Deutsche Krebshilfe gGmbH, 53113 Bonn
Förderantrag
Förderantrag nicht möglich
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.