Die Stiftung führt den Namen „ARCHEMED-Stiftung“.
Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung durch den Verein ARCHEMED - Ärzte für Kinder in Not e.V., Hansastraße 5-7, 59494 Soest eingetragen beim Amtsgericht Arnsberg im Vereinsregister 1202 und wird durch diese folglich im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Die Stiftungs ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gerne zur Verfügung.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die ARCHEMED-Stiftung finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Falls Sie ein bestimmtes Projekt der Stiftung unterstützen möchten, vermerken Sie bitte auch den Verwendungszweck.
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.