Stiftungszweck
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
- Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Jugendhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, vorrangig in der Kinderfachklinik Bad Sassendorf.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden.
- Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung und Unterhaltung von Einrichtungen, der helfenden Begleitung für Kinder und Jugendliche dienen, einschließlich der Beschaffung der hiefür erforderlichen Mittel. Dieses umfasst auch folgende Maßnahmen: • Zuwendungen in Form von Geld und Sachspenden an die KInderfachklinik Bad Sassendorf • Förderung von Vorhaben, die geeignet sind, den therapeutisch-pädagogischen Auftrag der Kinderfachklinik Bad Sassendorf zu unterstützen • Förderung von Maßnahmen, die die Aktivität und Teilhabe junger Menschen am altersgemäßen, selbstbestimmten Leben zum Ziel haben.
Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen
- Die Erträge des Stiftungsvermögens und die ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Kinderfachklinik Bad Sassendorf ist eine Rehabilitationsklinik für seelisch beeinträchtigte, psychosomatische erkrankte und verhaltensauffällige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Patienten sind nach Alter und Geschlecht in Gruppen eingeteilt. Die Einrichtung besteht aus mehreren, zum Teil historischen Gebäuden. Sie liegen inmitten eines eigenen Parks von 80.000 qm. Neben den Gebäuden gehören ein Sportplatz mit Laufbahn, Reitplätze, ein Pferdestall mit Weideflächen, eine Reithalle, ein Solebadehaus, eine große Spiel- bzw. Abenteuerwiese, Fußballplatz, eine Matschanlage zwei Beachvolleyballfelder und ein Basketballplatz zum Klinikareal. Die Großzügigkeit der Anlage und die freie Lage der verschiedenen Gebäude inmitten eines alten Baumbestandes wird auch im Sinne einer Erlebnispädagogik genutzt.
Seit Oktober 2015 werden in einem separaten Gebäude auf dem Klinikgelände unbegleitete minderjährige Ausländer aus Syrien betreut.
Therapeutisches Konzept
Die Konzeption ist darauf ausgerichtet, Fähigkeit- und Funktionsstörungen, die im Verlauf einer chronischen psychosomatischen / psychiatrischen Erkrankung entstehen und die altersgemäße Aktivität und Teilhabe am selbstbestimmten Leben behindern, durch allgemein aktivierende, übende, fördernde und störungsspezifische Therapien zu mildern und Ressourcen zu entwickeln.
Die stationäre Rehabilitation ist somit Modul eines Gesamtbehandlungskonzeptes, insbesondere da, wo die Chronifizierung von Störungen droht oder bereits eingetreten ist. Die stationäre Rehabilitationsbehandlung ist dann notwendig, wenn Ziele oder Teilziele der Behandlungsindikation nur durch ein zeitlich und inhaltlich miteinander abgestimmtes multimodales Konzept erreicht werden können oder wenn Störeinflüsse aller Art in der bisherigen Umgebung des Patientin, die Wirksamkeit der ambulanten Interventionen behindern und daher zumindest zeitweise ausgeschaltet werden müssen.
Zu Anwendung kommen nur psychotherapeutische sowie somatotherapeutische, erlebnis- und erfahrungstherapeutische, soziotherapeutische und pädagogische Interventionen, deren Wirkung ausreichend wissenschaftlich anerkannt und evaluiert ist.
Alleinstellungmerkmal der Klinik ist die tiergestützte Therapie mit Pferden und Eseln.
Indikationsspektrum
- Aufmerksamkeitsdefizitsyndromen mit und ohne Überaktivität (ADS, ADHS)
- Psychogener Essstörungen (Adipositas etc.)
- Emotionalen Störungen und Anpassungsstörungen des Kindes- und Jugendalters
- Störungen des Sozialverhaltens
- Reifungskrisen
- Enuresis (Einnässen)
- Enkopresis (Einkoten)
- Tics, habituelle Störungen
- Angststörungen
- Leichte bis mittelgradige Formen der Anorexia nervosa und Bulimia nervosa
- Schul- und Leistungsproblematiken
- Teilleistungsstörungen und dadurch entstandene Sekundärproblematiken
- Leichte bis mittelgradige Formen der Zwangsstörung
- Psychisch bedingte Erschöpfungszustände
Die Stiftung ist berechtigt, Spenden und andere Zuwendungen entgegenzunehmen. Sie darf um Zustiftungen, Spenden und andere Zuwendungen werben.
Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft SoesterAnStifter gerne zur Verfügung.