Förderstiftung von Bockum-Dolffs

Die Kinderheilanstalt zu Sassendorf, gegründet 1877, ist eine milde Stiftung und hat kraft Königlicher Verleihungsurkunde vom 18. Oktober 1890 die Rechte einer juristischen Person. Die selbständige Stiftung ist kirchliche Stiftung im Sinne des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie ist durch Beschluss der Kirchenleitung vom 17. Mai 1978 als evangelische Stiftung anerkannt worden und durch Beschluss des Stiftungsvorstandes vom 21.2.2017 und Zustimmung der evangelischen Kirche von Westfalen im Namen verändert worden.

Die Evangelische Stiftung führt den Namen "Förderstiftung von Bockum-Dolffs".
Sie ist Mitglied des Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. - Diakonie RWL - und dadurch dem Diakonischen Werk der evangelischen Kirche in Deutschland als anerkanntem evangelischem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen.

 

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Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung. „Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.