Wie ist meine Familie durch meine Stiftung abgesichert?


Einen nicht unwesentlichen Faktor bei der Entscheidung einer Stiftungsgründung stellt die sogenannte Drittellösung dar. Sie besagt, dass ein Drittel der jährlichen Erträge für die eigene Versorgung und die der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Pflegeeltern und Pflegekinder) verwendet werden darf. Versorgung meint den Unterhalt, die Grabpflege sowie die Ehrung des Andenkens. Allerdings muss sich dies in einem, wie es im Gesetzestext heisst, "angemessenen Rahmen" halten.

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