Stiften heißt, dass Sie Ihren Nachlass ideal regeln können
Stiftungen eignen sich ideal, um den eigenen Nachlass zu regeln. Rund zwei Drittel der von uns und unserem Partner, der DS Deutsche Stiftungsagentur, Neuss, betreuten Stifter haben mit der eigenen Stiftung ihren „Wunscherben“ aus der Taufe gehoben.
Das Vorgehen ist denkbar einfach und über Jahre hin erprobt: Sie gründen zu Lebzeiten mit einem Teilbetrag Ihres Gesamtvermögens eine gemeinnützige Stiftung, um diese dann testamentarisch als Erbin einzusetzen. Natürlich können Sie daneben noch Vermächtnisse zugunsten geschätzter Freunde, lieber Verwandter und Bekannter ausstellen.
Insbesondere dann, wenn Sie keine eigenen Kinder bzw. keine geeigneten Erben haben, ist der „Wunscherbe Stiftung“ beinahe ohne Konkurrenz. Eine solche Nachlassregelung bietet Ihnen – neben den zuvor genannten – folgende Vorteile:
- Mit Ihrer Stiftung haben Sie einen ganz individuellen Erben,der Ihnen eine ebenso individuelle Nachlassgestaltung ermöglicht.
- Sie bewahren Ihr Vermögen vor Zersplitterung im Erbschaftsfall. Insbesondere dann, wenn Sie Ihr Vermögen – gleich ob Barvermögen, Wertpapiere oder Immobilien – als Lebenswerk begreifen, eignet sich die Stiftung ideal, um das Vermögen als Ganzes zusammenzuhalten.
- Es fallen weder Erbschafts- noch Schenkungsteuern an – Ihr Vermögen bleibt somit ungeschmälert erhalten.
Den eigenen Nachlass über eine gemeinnützige Stiftung zu regeln bedeutet nicht, selbst eine Stiftung gründen zu müssen. Sie können auch eine örtliche Stiftung, deren Arbeit Sie überzeugt und zu der Sie Vertrauen haben, testamentarisch als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen.
Sprechen Sie uns an, wir helfen gern!