Wir möchten Ihnen den Weg für Ihr stifterisches Engagement ebnen
Die Sparkasse SoestWerl unterstützt Sie mit ihrem Konzept DerAnStifter, wenn Sie eine eigene Stiftung errichten oder ihre bereits bestehende Stiftung verwalten lassen möchten.
Dabei umfasst unser Angebot neben einer hochprofessionellen Vermögensverwaltung vor allem auch die individuelle Umsetzung der von Ihnen gewählten Förderzwecke – zum Beispiel in der Jugendhilfe, dem Sport, der Bildung oder in Kunst und Kultur. Kaum einer kennt die Organisationen, Vereine und Initiativen in der Region so gut wie wir. Dieses Netzwerk vor Ort ist unverzichtbar, um auf Dauer im Sinne des Stifters oder der Stifterin zu wirken.
Stiften heißt, dass Sie Ihren Nachlass ideal regeln können
Stiftungen eignen sich ideal, um den eigenen Nachlass zu regeln. Rund zwei Drittel der von uns und unserem Partner, der DS Deutsche Stiftungsagentur, Neuss, betreuten Stifter haben mit der eigenen Stiftung ihren „Wunscherben“ aus der Taufe gehoben.
Das Vorgehen ist denkbar einfach und über Jahre hin erprobt: Sie gründen zu Lebzeiten mit einem Teilbetrag Ihres Gesamtvermögens eine gemeinnützige Stiftung, um diese dann testamentarisch als Erbin einzusetzen. Natürlich können Sie daneben noch Vermächtnisse zugunsten geschätzter Freunde, lieber Verwandter und Bekannter ausstellen.
Soll ich spenden oder stiften?
Viele Stifter haben zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung bereits eine jahrelange "Spenderkarriere" hinter sich. Das gemeinnützige Engagement hat bei ihnen Tradition, die sie nun mit der Stiftungsgründung auf eine solide und zukunftsweisende Basis stellen möchten. Dies in zweierlei Hinsicht.
Zum einen ist der Stifter mit seiner eigenen Stiftung näher an der Zweckerfüllung: Er bestimmt, was mit den Zinserträgen geschieht, er bestimmt den Kreis der Begünstigten, der zu fördernden oder der auszuzeichnenden Personen. Er hat somit einen unmittelbaren, z. T. auch persönlichen Bezug zu seinem gemeinnützigen Engagement. Zweitens weiß er genau, wie sich die Erträge aufteilen, wieviel Prozent er für die Verwaltung seiner Stiftung aufwendet, wieviel den Begünstigten zukommt, wieviel ihn die Akquisition von Zustiftungen und Spendengeldern kostet.
Was mit "seinen" Geldern geschieht, ist für den Stifter kein Geheimnis.
Er hat die Kontrolle über die Stiftungsmittel.
Kann meine Stiftung erben?
Eine weitere Motivation von Stiftern stellt die Lösung des Nachlassproblems dar. Nicht selten haben die Vermögensinhaber keine Erben - oder sie möchten diese aufgrund der unterschiedlichsten Gründe über den Pflichtteil hinaus nicht weiter bedenken. Das wirft Probleme auf. Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass Vermögensmassen in Höhe von rund 4 Milliarden Euro an den Fiskus fallen, weil keine Erben vorhanden sind oder testamentarisch nicht entsprechend berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund ist es nur empfehlenswert, sich für die eigene Stiftung als Erben zu entscheiden.
Wie ist meine Familie durch meine Stiftung abgesichert?
Einen nicht unwesentlichen Faktor bei der Entscheidung einer Stiftungsgründung stellt die sogenannte Drittellösung dar. Sie besagt, dass ein Drittel der jährlichen Erträge für die eigene Versorgung und die der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Pflegeeltern und Pflegekinder) verwendet werden darf. Versorgung meint den Unterhalt, die Grabpflege sowie die Ehrung des Andenkens. Allerdings muss sich dies in einem, wie es im Gesetzestext heisst, "angemessenen Rahmen" halten.