Die im Jahre 2007 auf Grund einer testamentarischen Verfügung der Erblasserin gegründete Gertrud-Stoffel-Stiftung soll durch den Erben eine Ergänzung und Erweiterung der Begünstigten erfahren. Aus diesem Grunde wurde die Stoffel-Folge-Stiftung ins Leben gerufen.
Die Stiftung führt den Namen "Stoffel-Folge-Stiftung". Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts in der treuhänderischen Verwaltung der DS Deutschen Stiftungsagentur GmbH in Neuss und wird folglich von dieser im Rechts- und Geschäftsvekehr vertreten.
Weitergehende Informationen zur Stiftungssatzung und über die Möglichkeit der Zustiftung und Spenden sind über die Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss, Hamtorstraße 16, 41460 Neuss, erhältlich.
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Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung. „Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
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